Das Blasorchester Riegelsberg e.V. freut sich immer über neue Mitglieder. Neben der aktiven Mitgliedschaft aller Musizierenden in Orchestern und Kursen, besteht auch die Möglichkeit einer inaktiven bzw. fördernden Mitgliedschaft für alle, die die Arbeit des Vereins unterstützen möchten.
Inaktive Mitgliedschaft
Ohne fördernde Mitglieder und Förderer stünde das Blasorchester nicht da, wo es heute steht.
Als förderndes Mitglied hilfst du dabei, die Orchester- und Jugendarbeit des Vereins zu fördern, ohne selbst aktiv zu werden. Du leistest damit einen wichtigen Beitrag zum kulturellen Leben innerhalb der Gemeinde.
Außerdem stehen jedem Mitglied auf Wunsch ab dem 65. Lebensjahr alle 5 Jahre ein Geburtstagsständchen zu.
Jahresbeiträge
Erwachsene | 20,00€ |
Jugendliche bis 16 Jahre | 12,00€ |
Familie (Paare plus alle Kinder unter 16 Jahre) | 40,00€ |
Beitrittserklärung & Satzung
Schicke bitte die ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung per Post an folgende Adresse:
Blasorchester Riegelsberg e.V.
Horst Hemmer
Lampennesterstr. 27
66292 Riegelsberg
Unsere dazugehörige Vereinssatzung kannst du hier einsehen:
Einmalige Spende
Du möchtest (noch) kein förderndes Mitglied bei uns werden, aber die Arbeit und das Engagement des Blasorchesters dennoch unterstützen? Dann wähle doch den Weg einer einmaligen Spende.
Deine Spende an den Verein ist steuerlich absetzbar. Auf Wunsch erhältst du gerne von uns eine Spendenquittung.
Wir bedanken uns für deine Spende auf folgendes Konto:
Bank: Sparkasse Saarbrücken
Inhaber: Blasorchester Riegelsberg e.V.
IBAN: DE07 5905 0101 0014 9553 55
BIC: SAKSDE55XXX
Verwendungszweck: Spende
Austritt aus dem Verein
Du möchtest aus dem Verein wieder austreten? Das finden wir sehr schade. Hier verraten wir dir, wie dies bei uns geht.
Aus §8 Abs. 2 der Satzung des Blasorchesters Riegelsberg e.V. entnommen:
(2) Austritt
1. Der freiwillige Austritt eines Mitglieds aus dem Verein ist schriftlich dem Vorstand mitzuteilen, unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres. Nach Ablauf der Kündigungsfrist erlöschen die Rechte des Mitglieds an den Verein.
2. Die Mitgliedschaft ist weder übertragbar noch erblich. Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte kann nicht einem anderen übertragen werden.
Weitere Infos hierzu findest du ausführlicher in der Satzung, das Dokument ist weiter oben einsehbar.